{"id":235,"date":"2026-09-21T18:54:20","date_gmt":"2026-09-21T16:54:20","guid":{"rendered":"https:\/\/inomatik.at\/?page_id=235"},"modified":"2026-09-21T19:18:20","modified_gmt":"2026-09-21T17:18:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/inomatik.at\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p><p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB) \u2013 Stand 01.01.2024<\/p><p>inovelop GmbH<\/p><p>(FN 468599 t)<\/p><h2>1. ALLGEMEINES &amp; GELTUNGSBEREICH<\/h2><p>1.1 F\u00fcr s\u00e4mtliche Angebote, Leistungen und Rechtsgesch\u00e4fte zwischen der inovelop GmbH, FN 468599 t, als Auftragnehmer (\u201eAN\u201c), und dem Auftraggeber (\u201eAG\u201c), gelten diese AGB. Die AGB gelten auch f\u00fcr alle mit einem Auftrag zusammenh\u00e4ngenden Nachlieferungen und k\u00fcnftige Vertragsbeziehungen, auch, wenn bei weiteren Vertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende AGB des AG werden\/sind nicht Vertragsinhalt, vorsorglich wird fremden AGB hiermit widersprochen.<\/p><p>1.2 Bei Widerspr\u00fcchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN; diese AGB; vereinbartes Leistungsverzeichnis; vereinbarte Anforderungsunterlagen; allf\u00e4llige Ausschreibungs- und\/oder Angebotsunterlagen.<\/p><p>1.3 F\u00fcr den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und\/oder werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p><h2>2. ANGEBOT \/ AUFTRAG (VERTRAG) \/ PREIS<\/h2><p>2.1 Angebote sind freibleibend. (Technische) \u00c4nderungen bleiben vorbehalten. Kostenvoranschl\u00e4ge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es wird keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit \u00fcbernommen.<\/p><p>2.2. Angebote sowie damit zusammenh\u00e4ngende Konzepte und weitere Informationen d\u00fcrfen ohne Zustimmung des AN nicht verwendet bzw. Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p><p>2.3 Bestellungen des AG sind ab Zugang bei AN f\u00fcr AG verbindlich. AN kann die Bestellung innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Wahl durch eine Erf\u00fcllungshandlung (zB Zusendung der Ware) oder \u00dcbermittlung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung annehmen; hierdurch kommt der Vertrag zustande. Ma\u00dfgeblich ist immer das Datum des Absendens. Stillschweigen von AN kommt kein rechtsgesch\u00e4ftlicher Erkl\u00e4rungswert zu. AN beh\u00e4lt sich vor, Bestellungen von AG abzulehnen bzw. nicht durchzuf\u00fchren und\/oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des AG bestehen.<\/p><p>2.4 AG hat die Auftragsbest\u00e4tigung umfassend und unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Abweichungen der Auftragsbest\u00e4tigung von der Bestellung hat AG binnen 7 Tagen schriftlich zu r\u00fcgen, der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung ansonsten verbindlich ist.<\/p><p>2.5 Angaben in zB Produktbeschreibungen, Prospekten etc \u00fcber zB Leistungen, Gewicht, Ma\u00dfe, Geschwindigkeit, technische Werte etc sind als ann\u00e4hernde Angaben bzw. Richtwerte zu betrachten und als Vertragsinhalt nur dann ma\u00dfgeblich, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird.<\/p><p>2.6 AN ist berechtigt, sich bei der Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen Dritter (auch Unternehmen) zu bedienen. Die Wahl ist AN \u00fcberlassen.<\/p><p>2.7 Die Preise verstehen sich in EURO zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise gelten exklusive insbesondere Versicherungs-, Liefer-, Installations-, Montage- und Aufstellungskosten, Spesen, Reisen, Geb\u00fchren etc und enthalten keine Umsatzsteuer. Werden in Zusammenhang mit der Lieferung bzw. Leistung Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, tr\u00e4gt diese AG. Diese Kosten werden AG zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt, au\u00dfer sie sind ausdr\u00fccklich Bestandteil des Angebots.<\/p><p>2.8 Leistungen und Mehrleistungen werden nach tats\u00e4chlichem Aufwand verrechnet, f\u00fcr jede Arbeitsstunde einschlie\u00dflich Wegzeiten werden die vereinbarten Stundens\u00e4tze laut Angebot zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Reisekosten bzw. Spesen in Rechnung gestellt.<\/p><p>2.9 Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendig- bzw. Zweckm\u00e4\u00dfigkeit erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages zutage treten, werden von AN auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Durchf\u00fchrung dieser (Mehr-)Leistungen muss AG vorab nicht gesondert angezeigt werden, sofern es sich um unvermeidliche Kosten\u00fcberschreitungen bis 15 % handelt. AN ist diesfalls berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern sich nach Auftragserteilung Kostenerh\u00f6hungen im Ausma\u00df von \u00fcber 15 % ergeben, ist AG dar\u00fcber unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p><h2>3. RECHNUNGSLEGUNG \/ F\u00c4LLIGKEIT \/ TEILZAHLUNG<\/h2><p>3.1 Die Zahlungsfrist f\u00fcr AG betr\u00e4gt 7 Tage ab Erhalt der Rechnung. AN ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.<\/p><p>3.2 AN beh\u00e4lt sich vor, eine Anzahlung in H\u00f6he von 50 % des Auftragswertes mittels Anzahlungsrechnung in Rechnung zu stellen. Diesfalls sind 50 % binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung und die weiteren 50 % nach Leistungserf\u00fcllung zu bezahlen.<\/p><p>3.3 AN ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu \u00fcbermitteln, damit ist AG einverstanden. \u00dcbermittelte Rechnungen sind umfassend zu pr\u00fcfen, Einspr\u00fcche m\u00fcssen innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt erfolgen, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.<\/p><p>3.4 Unterbleibt die Ausf\u00fchrung der vereinbarten Leistungen aus Gr\u00fcnden, die in die Sph\u00e4re des AG fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch AN, so beh\u00e4lt AN den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Auftragswertes abz\u00fcglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar f\u00fcr jene Stundenanzahl, die f\u00fcr das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen sind, abz\u00fcglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 % des Honorars f\u00fcr jene Leistungen, die AN bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.<\/p><p>3.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist AN von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Anspr\u00fcche wird dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>3.6 AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Leistung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten oder aufzurechnen.<\/p><p>3.7 Erfolgt eine Zahlung nicht nach F\u00e4lligkeit, ist AN berechtigt alle Leistungen zu unterbrechen und erst wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen im vereinbarten Umfang erfolgt sind.<\/p><p>3.8 Bei Zahlungsverzug sind unternehmerische Verzugszinsen vereinbart. Zudem ist AN berechtigt alle anfallenden Mahnspesen in Rechnung zu stellen.<\/p><p>3.9 AG ist nicht berechtigt, Zur\u00fcckbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte (zB unter Berufung auf Gew\u00e4hrleistung) geltend zu machen, sofern er die \u00dcbernahme der Ware nicht berechtigt verweigern kann.<\/p><p>3.10 Rabatte und Boni (auch Skonti) sind nur g\u00fcltig, wenn sie von AN schriftlich gew\u00e4hrt werden. Allenfalls einger\u00e4umte Rabatte oder Boni sind mit dem rechtzeitigen und vollst\u00e4ndigen Zahlungseingang aufschiebend bedingt.<\/p><h2>4. LIEFERUNG \/ GEFAHREN\u00dcBERGANG und -TRAGUNG \/ ERF\u00dcLLUNGSORT \/ \u00dcBERNAHME<\/h2><p>4.1 Lieferungen erfolgen ab Werk\/Lager (EXW), der Transport ist vom AG auf eigene Kosten beizustellen.<\/p><p>4.2 Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdr\u00fccklich als \u201everbindlich\u201c bezeichnet worden sind. Lieferfrist\u00fcberschreitungen von maximal 6 Monaten akzeptiert AG unter Verzicht auf s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche (zB R\u00fccktritt, Schadenersatz).<\/p><p>4.3 Der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen bzw. Lieferungen ist der Sitz von AN in 4575 Ro\u00dfleithen, und zwar auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt.<\/p><p>4.4 Kosten und Risiko des Transportes tr\u00e4gt AG. F\u00fcr Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Ver\u00e4nderung der Daten beim Download mit dem \u00dcberschreiten der Netzwerkschnittstelle des AN auf AG \u00fcber.<\/p><p>4.5 AG hat die Ware sofort nach Erhalt der Anzeige der Bereitstellung am Abnahmeort bzw. nach \u00dcbergabe zu pr\u00fcfen und zu \u00fcbernehmen. Verzichtet AG (auch stillschweigend) auf die Pr\u00fcfung, gilt die Ware bei Verlassen des Lagers bzw. mit \u00dcbergabe als ordnungsgem\u00e4\u00df geliefert und \u00fcbernommen.<\/p><h2>5. EIGENTUMSVORBEHALT<\/h2><p>5.1. Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen (samt Zinsen) im Eigentum des AN. AG tr\u00e4gt ab Abnahme der Ware das gesamte Risiko f\u00fcr die Vorbehaltsware, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.<\/p><p>5.2 AG ist bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen (samt Zinsen) nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verleihen, zu verpf\u00e4nden oder sonst zu verwerten. Sollte eine Pf\u00e4ndung der Ware durch Dritte erfolgen, ist AN davon unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p><p>5.3 Sollte AG dennoch die Ware weiterver\u00e4u\u00dfert haben, tritt er im Voraus alle Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung bis zur Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen an den AN an diesen ab.<\/p><h2>6. LEISTUNGEN DES AN<\/h2><p>6.1 Die Services des AN umfassen beispielsweise folgende Leistungen:<\/p><p>Soft- und Hardwareinstallationen, Soft- und Hardwarewartung, Zusammen- und Aufbau von PC- und Serversystemen, Datenbackups (Cloudbackups) und<\/p><p>-wiederherstellung, Wartungs- und Supportleistungen, Reparaturen, (Web- und<\/p><p>Mail-)Hosting, Managed Services und Monitoring Services.<\/p><p>6.2 Bei Bestellung von Standard-Programmen (zB Microsoft 365, Microsoft Office) best\u00e4tigt AG mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/p><p>6.3 Schulungen sind vom Leistungsumfang nicht umfasst und von AG gesondert zu beauftragen. Die laufende Betreuung einer erworbenen Software erfolgt aufgrund eines gesondert abzuschlie\u00dfenden Vertrages. Der Kauf von Waren \u00fcber eine Bestellung des AG umfasst weder Beratung, Schulung, Installation noch einmalige oder st\u00e4ndige Servicierung (zB Updates, Hinweise auf Sicherheitsl\u00fccken etc).<\/p><p>6.4 Hardware (zB Computer, Drucker, IT-Zubeh\u00f6r, Netzwerkger\u00e4te etc) wird vom AN \u00fcber H\u00e4ndler bezogen und dem AG weiterverrechnet. Allf\u00e4llige Garantieleistungen werden direkt vom Hersteller des Produktes gew\u00e4hrt, sodass Garantief\u00e4lle vom AG direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Sollte der AN einen Garantiefall f\u00fcr den AG mit dem Hersteller abwickeln, \u00fcbernimmt AN keine wie immer geartete Garantiepflicht f\u00fcr das jeweilige Produkt. AN gew\u00e4hrt f\u00fcr kein von ihm verkauftes Produkt eine Garantie. Wenn der Hersteller seine Garantiepflicht verletzt, ist AG nicht dazu berechtigt, Schadenersatz- oder Haftungsanspr\u00fcche gegen AN geltend zu machen.<\/p><p>6.5 Bei Softwareverk\u00e4ufen erh\u00e4lt der AG eine Lizenz (zB Lizenzschl\u00fcssel etc). Lizenzvertr\u00e4ge \/ End User License Agreements (EULA, Endbenutzer-Lizenzvertrag) werden direkt mit dem Software-Hersteller abgeschlossen. Etwaige Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag hat der AG daher direkt gegen\u00fcber dem Software-Hersteller geltend zu machen. Dem AG stehen daher keine Schadenersatz- oder Haftungsanspr\u00fcche gegen den AN zu.<\/p><p>6.6 AN bietet auch Cloud-L\u00f6sungen (zB Microsoft 365, Office 365 etc) an. Die Nutzung von Cloud-L\u00f6sungen wird durch monatliche oder j\u00e4hrliche Pauschalen abgerechnet. AN vermittelt AG den (Lizenz-)Zugang, der Nutzungsvertrag\/Lizenzvertrag\/EULA wird zwischen dem AG und dem Cloudanbieter (zB Microsoft) direkt geschlossen. Etwaige Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag hat der AG daher direkt gegen\u00fcber dem Cloudanbieter geltend zu machen. Dem AG stehen daher keine Schadenersatz- oder Haftungsanspr\u00fcche gegen den AN zu.<\/p><p>6.7 Von AN erbrachte Dienstleistungen werden nach tats\u00e4chlichem Aufwand verrechnet, f\u00fcr jede Arbeitsstunde einschlie\u00dflich Wegzeiten werden die vereinbarten Stundens\u00e4tze zzgl Umsatzsteuer und Reisekosten bzw. Spesen in Rechnung gestellt.<\/p><p>6.8 F\u00fcr Installationseins\u00e4tze an einem vom AG festgelegten Ort erfolgt die Verrechnung der An- und Abreise nach tats\u00e4chlichem Aufwand, die Fahrtzeit ist sohin Arbeitszeit, der obige Absatz kommt entsprechend zur Anwendung. Hinzu kommen EUR 0,42 pro Kilometer f\u00fcr die Anfahrt zum jeweiligen Ort vom Abfahrtsohrt des AN in 4575 Ro\u00dfleithen oder 4221 Steyregg.<\/p><p>6.9 Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdr\u00fccklich als \u201everbindlich\u201c bezeichnet worden sind.<\/p><h2>7. INFORMATIONS- und MITWIRKUNGSPFLICHT DES AG<\/h2><p>7.1 Nach Erteilung des Auftrags ist AG verpflichtet, AN s\u00e4mtliche Informationen, Dokumentationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung von Bedeutung sein k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zu \u00fcbermitteln. AN ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urvertragspartnern und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.<\/p><p>7.2 W\u00e4hrend aufrechten Vertragsverh\u00e4ltnisses ist AG verpflichtet, AN alle ge\u00e4nderten oder neu eintretenden Umst\u00e4nde, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.<\/p><p>7.3 Zur Erf\u00fcllung des Auftrags hat AG nach Aufforderung durch AN einen f\u00fcr das jeweilige Projekt Gesamtverantwortlichen mit entsprechender Handlungs- und Entscheidungsbefugnis zu nennen, der AN im Rahmen der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung steht. Bei Bedarf ist AN ebenso ein IT- bzw. Informationssicherheitsverantwortlicher als Ansprechpartner zu nennen, der die IT- und Informationssicherheitsstrukturen des AG in ausreichendem Ma\u00dfe kennt.<\/p><p>7.4 AG ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung durch AN ben\u00f6tigten Zugriffs- und Zutrittsberichtigungen zu erteilen. AG hat daf\u00fcr zu sorgen, dass AN die zur Leistungserbringung notwendige Infrastruktur, wie insbesondere die erforderlichen technischen Einrichtungen, Strom, Telefon und Daten\u00fcbertragungsleitungen, kostenlos zur Verf\u00fcgung steht.<\/p><p>7.5 F\u00fcr alle Verz\u00f6gerungen in der Leistungserbringung von AN, die infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten des AG entstehen, h\u00e4lt AG den AN schad- und klaglos.<\/p><h2>8. GEW\u00c4HRLEISTUNG<\/h2><p>8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdr\u00fccklich Gegenteiliges vereinbart wird. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate. Die Frist beginnt mit \u00dcbergabe bzw. Gefahren\u00fcbergang, bei Annahmeverzug des AG mit der Bereitstellung durch AN.<\/p><p>8.2 Die Beweislast, dass der Mangel bei \u00dcbergabe vorhanden war, obliegt AG. Die Anwendung der \u00a7\u00a7 924, 933b ABGB wird ausgeschlossen.<\/p><p>8.3 AG muss aufgetretene M\u00e4ngel AN unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen einlangend, schriftlich bekanntgegeben. In der Bekanntgabe sind Art und Umfang des Mangels darzustellen und entsprechende Nachweise (zB Daten, Unterlagen etc) beizulegen (M\u00e4ngelr\u00fcge). Wird die M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vereinbarungsgem\u00e4\u00df erbracht. Versteckte M\u00e4ngel k\u00f6nnen innerhalb eines angemessenen (abh\u00e4ngig von Art der Leistung) Zeitraumes geltend gemacht werden. Diese M\u00e4ngel m\u00fcssen AN wiederum unverz\u00fcglich nach deren Bekanntwerden, sp\u00e4testens einlangend innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitgeteilt werden. Wenn AN die M\u00e4ngelr\u00fcge begr\u00fcndet zur\u00fcckweist, muss AG Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche binnen 6 Monaten, gerechnet ab Zugang der Zur\u00fcckweisung, bei sonstigem Anspruchsverlust gerichtlich geltend machen.<\/p><p>8.4 Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von \u00a7 922 Abs (1) ABGB sind solche, die von AN ausdr\u00fccklich gekennzeichnet und zugesagt werden. Produktbeschreibungen von AN oder eines Herstellers, vor allem Angaben in Katalogen, Werbung etc, welche nicht ausdr\u00fccklich Vertragsinhalt geworden sind, begr\u00fcnden sohin keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche; dies gilt sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr Warenempfehlungen.<\/p><p>8.5 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen hat AN das Recht, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch bei rechtzeitiger und berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erf\u00fcllen. Bei Verbesserung und Austausch steht AN ein angemessener Zeitraum zur Verf\u00fcgung. AG ist verpflichtet im angemessenen Umfang an Austausch bzw. Verbesserung mitzuwirken, zB durch kostenlose Beistellung von Hilfskr\u00e4ften, Kleinmaterialien etc. Bei Verweigerung der Mitwirkung durch AG bzw. unangemessener Fristverk\u00fcrzung ist AN von der Gew\u00e4hrleistung befreit und verzichtet AG auf s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche.<\/p><p>8.6 AN darf M\u00e4ngel nach eigner Wahl entweder am Ort, an dem sich die Ware befindet, oder an einem sonst geeigneten Ort, auch bei Dritten, beheben. AN darf sich bei der Verbesserung bzw. dem Austausch auch Dritten bedienen. AG ist verpflichtet, eine Verbesserung \u00fcber Remote-Zugang \u2013 sofern sinnvoll \u2013 zu erm\u00f6glich, wenn AG \u00fcber die technischen Voraussetzungen daf\u00fcr verf\u00fcgt.<\/p><p>8.7 Alle im Zusammenhang mit der Verbesserung bzw. dem Austausch entstehenden Kosten (zB Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt, Verpackung etc), tr\u00e4gt AG.<\/p><p>8.8 Stellt sich bei der \u00dcberpr\u00fcfung einer M\u00e4ngelr\u00fcge heraus, dass kein Gew\u00e4hrleistungsfall vorliegt, hat AG dem AN s\u00e4mtliche Aufwendungen und allf\u00e4llige Barauslagen zu ersetzen.<\/p><p>8.9 Sofern AN die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt AN diese Anspr\u00fcche nach eigener Entscheidung an AG ab. AG hat in diesem Fall seine Anspr\u00fcche vorrangig gegen\u00fcber diesen Dritten geltend zu machen.<\/p><h2>9. SCHADENERSATZ \/ HAFTUNG<\/h2><p>9.1 Schadenersatz- und Haftungsanspr\u00fcche jeglicher Art gegen\u00fcber AN sind ausgeschlossen, sofern nicht ein grobes Verschulden oder Vorsatz von AG nachgewiesen werden. Die Haftung f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ist mit dem Auftragswert, das f\u00fcr den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr den Ersatz von Personensch\u00e4den.<\/p><p>9.2 Es obliegt AG alleine, ein Verschulden (welcher Art auch immer) von AN zu beweisen. Die Anwendbarkeit des \u00a7 1298 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen.<\/p><p>9.3 Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, jedenfalls sind Anspr\u00fcche innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls die Geltendmachung ausgeschlossen ist.<\/p><p>9.4 Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Montage, Inbetriebnahme bzw. Benutzung oder der beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingung ist im zul\u00e4ssigen Umfang jeder Schadenersatz sowie jede Haftung ausgeschlossen. Wird eine Ware oder werden Bestandteile bzw. Komponenten aufgrund von Angaben des AG angefertigt, tr\u00e4gt AG gegen\u00fcber AN das Risiko der Richtigkeit der Kompatibilit\u00e4t und die Haftung f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den und sonstigen Folgen. AG ist es dar\u00fcber hinaus verboten, sicherheitsrelevante \u00c4nderungen an der Ware vorzunehmen bzw. in Sicherheitssysteme der Waren einzugreifen. AG h\u00e4lt AN in diesen F\u00e4llen vollkommen schad- und klaglos.<\/p><p>9.5 Vor dem Anschluss von EDV-Produkten bzw. der Installation von Software oder deren Einsendung an AN ist AG verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er f\u00fcr verloren gegangene Daten bzw. f\u00fcr deren Wiederbeschaffung sowie f\u00fcr alle damit zusammenh\u00e4ngenden Sch\u00e4den die Verantwortung zu tragen hat. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen \u00fcber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gew\u00e4hrleistungsanspruches geltend gemacht wird.<\/p><p>9.6 Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes igF sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re von AN verschuldet wurde.<\/p><p>9.7 Sofern AN die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt AN diese Anspr\u00fcche nach eigener Entscheidung an AG ab. AG hat in diesem Fall seine Anspr\u00fcche vorrangig gegen\u00fcber diesen Dritten geltend zu machen.<\/p><p>9.8 F\u00fcr Dritt- und Folgesch\u00e4den besteht f\u00fcr AN keine Haftung. Bei Ausfall von Dienstleistungen infolge von Ausf\u00e4llen, die nicht in der Sph\u00e4re von AN liegen (zB Leitungs-, DNS-, Router-Ausf\u00e4lle, o.\u00e4.) oder unausweichlich sind (zB Umorganisation und Wartung der Server) k\u00f6nnen zu keinen wie auch immer gearteten Anspr\u00fcchen gegen AN f\u00fchren. Im Falle \u00e4u\u00dferer (zB Hardwaresch\u00e4den, Brand, Blitzschlag usw.) oder innerer Ursachen (zB Softwareschaden) oder leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet AN weder f\u00fcr daraus resultierende Sch\u00e4den noch f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Daten.<\/p><h2>10. VERTRAGSR\u00dcCKTRITT<\/h2><p>10.1 Bei Lieferverzug und ungen\u00fctztem bzw. erfolglosem Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist von zumindest 4 Wochen samt gleichzeitiger Androhung des Vertragsr\u00fccktritts, basierend auf einem groben Verschulden des AN, ist AG berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes an AN geltend zu machen.<\/p><p>10.2 AN ist im Falle eines Annahmeverzuges durch AG und aus anderen, wichtigen Gr\u00fcnden (zB Zahlungsverzug) berechtigt, unter Setzung einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ein Teilr\u00fccktritt ist ebenso zul\u00e4ssig. Der R\u00fccktritt wird durch Absenden der einseitigen Erkl\u00e4rung rechtswirksam. Die Geltendmachung dar\u00fcberhinausgehender Anspr\u00fcche, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, bleibt AN vorbehalten.<\/p><p>10.3 Jedenfalls sind im Falle eines R\u00fccktritts bereits erbrachte (Teil-)Leistungen abrechenbar und zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung vom AG noch nicht \u00fcbernommen wurde sowie f\u00fcr Vorbereitungshandlungen von AN.<\/p><h2>11. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS<\/h2><p>11.1 Die Urheberrechte an den von AN, den Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (zB Angebote, Berichte, Analysen, Pl\u00e4ne, Skizzen, Gutachten, Organisationspl\u00e4ne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entw\u00fcrfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datentr\u00e4ger etc) verbleiben bei AN bzw. beim jeweiligen Urheber. Die \u00fcberlassenen Werke bleiben Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zur\u00fcckzustellen, sie d\u00fcrfen nicht vervielf\u00e4ltigt, verwertet, ver\u00e4ndert, bearbeitet, zug\u00e4nglich gemacht oder weitergegeben werden. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielf\u00e4ltigung\/Verbreitung des Werkes eine Haftung von AN \u2013 insbesondere etwa f\u00fcr die Richtigkeit des Werkes \u2013 gegen\u00fcber Dritten. AG wird AN in solchen F\u00e4llen jedenfalls vollkommen schad- und klaglos halten.<\/p><p>11.2 Alle wie immer gearteten materielle und immateriellen Rechte an der Ware (Soft- und Hardware, Testzug\u00e4nge, Unterlagen, Daten etc), insbesondere das geistige Eigentum und Urheberrecht, bleibt beim jeweiligen Urheber bzw. AN. AG wird ein nicht ausschlie\u00dfliches Werknutzungsrecht einger\u00e4umt.<\/p><p>11.3 AN \u00fcbernimmt keine Haftung daf\u00fcr, dass die Ware bzw. Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. AG wird AN von allen gegen ihn erhobenen Anspr\u00fcchen unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen.<\/p><p>11.4 Der Versto\u00df des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher Anspr\u00fcche, insbesondere auf Unterlassung und\/oder Schadenersatz.<\/p><h2>12. REPARATUR \/ MONTAGE \/ INSTALLATION<\/h2><p>12.1 Auftr\u00e4ge zur Reparatur gelten in jenem Umfang als erteilt, als dies zur Beseitigung des Mangels notwendig ist.<\/p><p>12.2 Allf\u00e4llige Vorarbeiten des AG (zB Anbindung an ein Netzwerk, Stromzuleitung etc) hat AG nach den Vorgaben von AN entsprechend auszuf\u00fchren.<\/p><p>12.3 F\u00fcr die Montage bzw. Installation erforderliche Hilfsarbeiten und -kr\u00e4fte (zB Ger\u00fcste, Mitarbeiter, Kleinmaterial etc) sind von AG kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen. Widrigenfalls liegt eine Verletzung der Annahmeverpflichtung durch AG vor.<\/p><h2>13. GEHEIMHALTUNG<\/h2><p>13.1 AN und AG verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen \u00fcber alle ihnen zur Kenntnis gelangenden gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten, insbesondere Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie \u00fcber Art, Betriebsumfang und praktische T\u00e4tigkeit des jeweils anderen erhalten.<\/p><p>13.2 Weiters verpflichten sich AN und AG, \u00fcber den gesamten Inhalt der Leistungserbringung sowie s\u00e4mtliche Informationen und Umst\u00e4nde, die ihnen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zugegangen sind, insbesondere auch \u00fcber die Daten von Klienten, Dritten gegen\u00fcber Stillschweigen zu bewahren.<\/p><p>13.3 AN und AG sind von der Schweigepflicht gegen\u00fcber allf\u00e4lligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedienen, entbunden. AN und AG haben die Schweigepflicht auf diese vollst\u00e4ndig zu \u00fcberbinden und haften f\u00fcr deren Versto\u00df gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie f\u00fcr einen eigenen Versto\u00df.<\/p><p>13.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch \u00fcber das Ende dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.<\/p><p>13.5 AN ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverh\u00e4ltnisses zu verarbeiten. AG leistet AN daf\u00fcr Gew\u00e4hr, dass hierf\u00fcr s\u00e4mtliche erforderlichen Ma\u00dfnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO, wie etwa Zustimmungserkl\u00e4rungen der Betroffenen, getroffen worden sind.<\/p><p>AUFRECHNUNGSVERBOT<\/p><p>Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des AG mit und gegen Anspr\u00fcche von AN ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung wurde bereits gerichtlich festgestellt oder von AN schriftlich anerkannt.<\/p><h2>15. VERTRAGSDAUER<\/h2><p>15.1 Der Vertrag endet grunds\u00e4tzlich mit dem der Erbringung der vereinbarten Leistung\/Lieferung bzw. mit Abschluss des Projekts, au\u00dfer der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<\/p><p>15.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gr\u00fcnden von jeder Seite ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist mit schriftlicher Erkl\u00e4rung gel\u00f6st werden. Der Entgeltanspruch von AN f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen besteht jedenfalls fort. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t eines Vertragspartners, \u00fcber den kein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von AN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch AN eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.<\/p><h2>16. ERF\u00dcLLUNGSORT \/ RECHTSWAHL \/ GERICHTSSTAND<\/h2><p>16.1 Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von AN in \u00d6sterreich, 4575 Ro\u00dfleithen.<\/p><p>16.2 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und den AGB ist das \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht f\u00fcr 4575 Ro\u00dfleithen.<\/p><p>16.3 Es gilt \u00f6sterreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EV\u00dc, ROM Verordnungen etc.) und des<\/p><p>UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p><h2>17. SCHLUSSBESTIMUNGEN<\/h2><p>17.1 Die Vertragspartner best\u00e4tigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allf\u00e4llige \u00c4nderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.<\/p><p>17.2 \u00c4nderungen des Vertrages und dieser AGB bed\u00fcrfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht.<\/p><p>17.3. Alle Erkl\u00e4rungen rechtsverbindlicher Art haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweiligen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erkl\u00e4rung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse \u00fcbermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.<\/p><p>17.4 AG verpflichtet sich, w\u00e4hrend sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses keine wie immer geartete Gesch\u00e4ftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich AN zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten bedient. AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder \u00e4hnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch AN anbietet. AG verpflichtet sich f\u00fcr jede Verletzung dieser Verpflichtung eine verschuldensunabh\u00e4ngige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 30 % des Brutto-Auftragswertes zu bezahlen. Die Vertragsstrafe ist binnen einem Monat ab Aufforderung durch AN zur Zahlung f\u00e4llig. Sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p><p>Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der Vertr\u00e4ge zwischen AN und AG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der inovelop GmbH, \u00fcbernommen von inovelop.at.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-235","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen | INOMATIK<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der inovelop GmbH. 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